JobJackpot
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber*innen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind als verbindliche Regeln zwischen der Provotainment GmbH, Klistostraße 35, 14165 Berlin (Registergericht AG Charlottenburg, HR 102816 B) und dir bei der Nutzung der Online-Plattform JobJackpot als Arbeitgeber*in vereinbart.
1. Definitionen
In diesen AGB werden nachstehende Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet:
„Arbeitgeber*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Bewerber*innen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht.
„Bewerber*in“ ist eine Person, die zum Zwecke der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine/n Arbeitgeber*in kontaktiert.
„Empfehler*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die
· als „Arbeitgeber*innen-Empfehler*in“ eine/n Arbeitgeber*in dazu veranlasst, sich bei JobJackpot als Arbeitgeber*in zu registrieren oder
· als „Bewerber*innen-Empfehler*in“ eine natürliche Person auf eine/n Arbeitgeber*in aufmerksam macht, welche/r unter Benutzung des JobJackpot-Logos nach einer Arbeitskraft sucht.
„Arbeitsverhältnis“ ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich ein/e Bewerber*in zu einer unselbstständigen Tätigkeit für eine/n Arbeitgeber*in verpflichtet, d.h. der/die Arbeitgeber*in stellt den/die Bewerber*in als Arbeitnehmer*in an. Auch der Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber*in und Bewerber*in gilt als Arbeitsverhältnis.
„Erfolgreiche Job-Vermittlung“ setzt voraus, dass ein/e Arbeitgeber*in, welche/r unter Verwendung des JobJackpot-Logos einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz anbietet, ein Arbeitsverhältnis mit einem/einer Bewerber*in abschließt. Erforderlich ist, dass der/die Arbeitgeber*in sich zuvor bei JobJackpot registriert hat und aufgrund des Vertragsschlusses mit JobJackpot zur Nutzung des JobJackpot-Logos berechtigt ist. Zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in darf zuvor kein Kontakt bestanden haben, d.h. Bewerber*in und Arbeitgeber*in dürfen sich insbesondere nicht aus vorherigen Arbeitsverhältnissen gleich welcher Art, Praktika, Jobbörsen o.Ä. bekannt sein. Eine erfolgreiche Job-Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Bewerbungsprozess unterbrochen wurde, d.h. Bewerber*in und/oder Arbeitgeber*in die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zunächst abgelehnt haben, im Anschluss der Bewerbungsprozess aber wieder aufgenommen und ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Als erfolgreiche Job-Vermittlung gilt der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach einer Kontaktaufnahme zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in. Für eine Kontaktaufnahme genügt es, dass sich ein/e Bewerber*in bei einem/r Arbeitgeber*in auf eine Stelle, die unter Benutzung des JobJackpot-Logos ausgeschrieben ist, bewirbt.
„Bruttomonatseinkommen“ ist das vertragliche Entgelt vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Abgaben, welches ein/e Arbeitgeber*in dem/der Bewerber*in für seine Tätigkeit aufgrund des vereinbarten Arbeitsverhältnisses monatlich zahlt.
2. Das bietet JobJackpot dir (Leistungsbeschreibung)
2.1. JobJackpot kann deine Suche nach passenden Bewerber*innen erleichtern, indem dich Personen unter Nutzung ihrer Kontaktnetzwerke unterstützen. Durch die Teilnahme am JobJackpot-Gewinnspiel entsteht ein zusätzlicher Anreiz, im Kontaktnetzwerk den freien Arbeitsplatz oder die freie Ausbildungsstelle bekannt zu machen und Bewerber*innen-Vermittler*in zu werden. So kann sich die Chance erhöhen, dass sich ein/e passende/r Bewerber*in bei dir bewirbt.
2.2. JobJackpot schuldet dir keinen Job-Vermittlungserfolg. JobJackpot kann dir nicht zusichern, dass die Verwendung eines JobJackpot-Logos dazu führt, dass Personen, die dieses wahrnehmen, auch tatsächlich als Bewerber*innen-Empfehler*in agieren oder dass sie geeignete Kontakte in ihrem Netzwerk besitzen. JobJackpot kann auch nicht gewährleisten, dass sich Personen aufgrund des JobJackpot-Logos bei dir bewerben. Bewerber*innen und ihre Qualifikationen werden nicht von JobJackpot geprüft.
2.3. Kommt es zu einer erfolgreichen Job-Vermittlung, nehmen Bewerber*innen-Empfehler*in und Bewerber*in an dem JobJackpot-Gewinnspiel teil. Die Anzahl der Lose, die JobJackpot an Bewerber*innen-Empfehler*in und Bewerber*in ausgibt, und damit die Gewinnchancen, richten sich nach der Höhe des Bruttomonatseinkommens des Arbeitsverhältnisses, welches durch die erfolgreiche Job-Vermittlung geschlossen wurde. Es gelten die Gewinnspielteilnahmebedingungen.
2.4. Hast du dich bei JobJackpot registriert, kannst du sowohl als Arbeitgeber*in, Empfehler*in und/oder, wenn du selbst einmal nach einer Arbeitsstelle suchen solltest, Bewerber*in agieren. Dies gilt nicht, soweit es sich um denselben Vorgang handelt, d.h. du kannst insbesondere nicht zugleich Arbeitgeber*in und Arbeitgeber*innen-Empfehler*in oder Arbeitgeber*in und Bewerber*innen-Empfehler*in sein.
3. So registrierst du einen Account bei JobJackpot (Vertragsabschluss)
3.1. Der erste Schritt, um JobJackpot nutzen zu können, ist, dich mit einer aktuellen E-Mail-Adresse und deiner Postanschrift auf der JobJackpot-Webseite (https://jobjackpot.de/) zu registrieren. Darüber hinaus stimmst du diesen AGB, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber*innen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Empfehler*innen, den Gewinnspielteilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung zu.
3.2. Durch deine Registrierung gibst du ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit JobJackpot ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme dieses Angebots durch JobJackpot. Die Annahme deines Angebotes durch JobJackpot senden wir dir mit einem Bestätigungslink per E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse. Erst nachdem du die angegebene E-Mail-Adresse durch Anklicken des Links bestätigt hast, kannst du ein JobJackpot-Logo herunterladen und bist berechtigt, dieses zu nutzen. Wenn du zusätzlich die Zusendung des JobJackpot-Logos an die von dir angegebene Postanschrift wünschst, teile uns dies bitte am besten per E-Mail mit.
3.3. Falls du dich aufgrund der Tätigkeit eines/einer bei JobJackpot angemeldeten Arbeitgeber*innen-Empfehler*in registrierst, so gib dies bei deiner Registrierung bitte an. Auch die/der Arbeitgeber*innen-Empfehler*in nimmt an der Verlosung des JobJackpots teil.
3.4. Du kannst dich nur dann bei JobJackpot registrieren, wenn du zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hast.
4. Zahlungspflicht bei erfolgreicher Job-Vermittlung
4.1. Du bist verpflichtet, JobJackpot ein Vermittlungsentgelt für die erfolgreiche Job-Vermittlung in Höhe eines Bruttomonatseinkommens zu zahlen. Deine Zahlungspflicht wird durch den Abschluss des Arbeitsverhältnisses ausgelöst, das heißt: Du zahlst nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses – z.B. durch Kündigung in der Probezeit – entsteht für dich kein Anspruch auf Rückerstattung des Vermittlungsentgelts.
4.2. Du bist verpflichtet, eine erfolgreiche Job-Vermittlung an JobJackpot zu melden. Um eine erfolgreiche Job-Vermittlung zu melden, gibst du das Arbeitsverhältnis, den/die Bewerber*in (inklusive Postanschrift) und das vereinbarte Bruttomonatseinkommen an. Achte in deinem eigenen Interesse darauf, dass deine Angaben korrekt sind und JobJackpot Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber*in eindeutig zuordnen kann.
4.3. Das Vermittlungsentgelt ist von dir zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen an JobJackpot zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beginnt am Tag der Zustellung der Rechnung durch JobJackpot an dich. Die konkreten Zahlungsdetails kannst du der Rechnung entnehmen, die JobJackpot dir zusendet.
5. Deine sonstigen Pflichten als Arbeitgeber*in
5.1. Du darfst nur einen registrierten und bestätigten Account betreiben. JobJackpot-Logos, die du über deinen Account heruntergeladen hast oder die wir dir zugeschickt haben, darfst du nur für dich oder deinen Betrieb nutzen.
5.1.1. Bei drohendem Missbrauch deines Accounts bist du dazu verpflichtet, das Passwort zu ändern. du bist verpflichtet, JobJackpot unverzüglich mitzuteilen, dass dein Account missbraucht wurde oder ein entsprechender Verdacht besteht. Auch wenn dir die Nutzung eines Endgerätes durch Dritte bekannt wird, auf dem du deine Zugangsdaten zu JobJackpot und insbesondere dein Passwort gespeichert hast, bist du gegenüber JobJackpot zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.
5.1.2. Du bist auch verpflichtet, JobJackpot unverzüglich mitzuteilen, dass ein Dritter ein durch deinen Account erstelltes JobJackpot-Logo nutzt oder ein entsprechender Verdacht besteht.
5.1.3. Entsprechende Vorfälle teilst du JobJackpot in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) mit.
5.2. Du bist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibung und Durchführung des Bewerbungsprozesses, verantwortlich. Hierzu gehören unter anderem, aber nicht nur, Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), d.h. die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Bewerber*innendaten sowie die Gestaltung von Jobdarstellung und Bewerber*innenprofil, die Durchführung des Bewerbungsprozesses und insbesondere die Auswahlentscheidungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen liegen in deinem Verantwortungsbereich.
Du stellst JobJackpot von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
5.3. Du bist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein/e Bewerber*in deinen Anforderungen entspricht und geeignet ist. Für die Auswahl eines/r Bewerber*in und den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses trägst du die alleinige Verantwortung.
6. So haftet JobJackpot
6.1. JobJackpot haftet unbegrenzt für durch JobJackpot vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. JobJackpot haftet bei wesentlichen Verletzungen der Vertragspflichten auch in Fällen lediglich leichter Fahrlässigkeit. Eine solche wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung du dich deswegen regelmäßig verlassen darfst (sog. Kardinalspflicht). Eine bestehende Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.2. Gesetzliche Haftungstatbestände – z.B. aus § 823 BGB (u.a. Verletzung von Gesundheit, Freiheit oder Eigentum), nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach § 44a TKG – und die Übernahme einer Garantie oder sonstigen vertraglichen Zusagen bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
6.3. JobJackpot übernimmt keine Haftung für unbefugt verschafften Zugang zu persönlichen Daten durch Dritte (beispielsweise durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank).
6.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten von Mitarbeiter*innen, Beauftragten und Erfüllungsgehilf*innen von JobJackpot entsprechend.
6.5. Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist in deinem Interesse. Durch Vereinbarung dieser AGB erteilst du JobJackpot die Erlaubnis, im verkehrsüblichen Rahmen auf unserer Webseite (https://jobjackpot.de/) und bei sonstigen Aktivitäten zu Werbe-, Marketing- und Pressezwecken deinen Namen und/oder dein Logo zu verwenden.
8. Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dir und JobJackpot
8.1. Der Vertrag zwischen dir und JobJackpot kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Die Löschung deines Accounts bei JobJackpot ist keine Kündigung der Vertragsbeziehung.
8.2. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit zwischen dir und JobJackpot bist du verpflichtet, das JobJackpot-Logo zu entfernen. Du darfst über deinen Account erstellte JobJackpot-Logos und Logos, die wir dir zugesendet haben, dann nicht mehr verwenden. Eine Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Zahlungspflichten.
8.3. Wird der Vertrag gekündigt – gleich durch welche/n Vertragspartner*in – wird JobJackpot deine personenbezogenen Daten (u.a. Name, E-Mail und Adresse) löschen, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht oder JobJackpot vertragliche Ansprüche gegenüber dir, Bewerber*innen oder Vermittler*innen geltend machen kann. Im letzteren Fall behält sich JobJackpot vor, deine erhobenen und erzeugten Daten solange festzuhalten, bis entsprechende Ansprüche erfolgreich geltend gemacht wurden oder der Zeitraum der möglichen Geltendmachung verstrichen ist.
8.4. Zu deinem Schutz behält JobJackpot sich vor, deine Identität gesondert zu überprüfen, z.B. durch Abfrage des Benutzer*innennamens und deiner bei JobJackpot registrierten E-Mail-Adresse.
9. Änderung dieser AGB
JobJackpot behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die geänderten AGB werden dir spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) angekündigt. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn du diesen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ankündigung widersprichst. Bei der Ankündigung der geänderten AGB wird JobJackpot auf die Vier-Wochen-Frist, die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs und auch auf die Folgen der Erhebung eines Widerspruchs hinweisen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mitteilungspflichten, für die diese AGB die Textform vorsehen (§ 126b BGB), kannst du z.B. einfach und bequem per E-Mail () erfüllen.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3. Gerichtsstand ist Berlin.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.