JobJackpot
Gewinnspielteilnahmebedingungen
Diese Gewinnspielteilnahmebedingungen sind als verbindliche
Regeln zwischen der Provotainment GmbH, Klistostraße 35, 14165 Berlin
(Registergericht AG Charlottenburg, HR 102816 B) und Dir für die
Teilnahme an JobJackpot-Gewinnspielen vereinbart.
1.
Definitionen
In diesen Gewinnspielbedingungen werden nachstehende
Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet:
„Arbeitgeber*in“
ist eine natürliche oder juristische Person, die Bewerber*innen für einen Arbeits-
oder Ausbildungsplatz sucht.
„Bewerber*in“ ist
eine Person, die zum Zwecke der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine/n
Arbeitgeber*in kontaktiert.
„Empfehler*in“
ist eine natürliche oder juristische Person, die
· als „Arbeitgeber*innen-Empfehler*in“ eine/n Arbeitgeber*in dazu veranlasst, sich bei JobJackpot als Arbeitgeber*in zu registrieren (Erfolgreiche Registrierung) oder
·
als „Bewerber*innen-Empfehler*in“
eine natürliche Person auf eine/n Arbeitgeber*in aufmerksam macht, welche/r
unter Benutzung des JobJackpot-Logos nach einer Arbeitskraft sucht.
„Arbeitsverhältnis“
ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich ein/e Bewerber*in zu einer unselbstständigen
Tätigkeit für eine/n Arbeitgeber*in verpflichtet, d.h. der/die Arbeitgeber*in
stellt den/die Bewerber*in als Arbeitnehmer*in an. Auch der Abschluss eines
Ausbildungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber*in und Bewerber*in gilt als
Arbeitsverhältnis.
„Erfolgreiche
Registrierung“ setzt voraus, dass sich aufgrund deiner Tätigkeit ein/e
Arbeitgeber*in bei JobJackpot registriert, um unter Verwendung des
JobJackpot-Logos nach Bewerber*innen für ein Arbeitsverhältnis zu suchen.
Der/die Arbeitgeber*in darf vorher weder einen aktiven Account bei JobJackpot
betreiben, noch darf der/die Arbeitgeber* bereits zuvor einen
JobJackpot-Account betrieben haben. Es ist erforderlich, dass der/die
Arbeitgeber*in entweder
· einen aus einem JobJackpot-Account erstellten Registrierungslink verwendet oder
·
bei der Registrierung die Vermittlung im dafür
vorgesehenen Maskenfeld auf der JobJackpot Internetseite angibt.
Angaben zu einer Vermittlung nach der Registrierung des/der
Arbeitgeber*in können nicht mehr als erfolgreiche Registrierung anerkannt
werden.
„Erfolgreiche Job-Vermittlung“
setzt voraus, dass ein/e Arbeitgeber*in, welche/r unter Verwendung des
JobJackpot-Logos einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz anbietet, ein
Arbeitsverhältnis mit einem/einer Bewerber*in abschließt. Erforderlich ist,
dass der/die Arbeitgeber*in sich zuvor bei JobJackpot registriert hat und
aufgrund des Vertragsschlusses mit JobJackpot zur Nutzung des JobJackpot-Logos
berechtigt ist. Zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in darf zuvor kein Kontakt
bestanden haben, d.h. Bewerber*in und Arbeitgeber*in dürfen sich insbesondere
nicht aus vorherigen Arbeitsverhältnissen gleich welcher Art, Praktika,
Jobbörsen o.Ä. bekannt sein. Eine erfolgreiche Job-Vermittlung liegt auch dann
vor, wenn der Bewerbungsprozess unterbrochen wurde, d.h. Bewerber*in und/oder
Arbeitgeber*in die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zunächst abgelehnt
haben, im Anschluss der Bewerbungsprozess aber wieder aufgenommen und ein
Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Als erfolgreiche Job-Vermittlung gilt der
Abschluss eines Arbeitsverhältnisses innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten
nach einer Kontaktaufnahme zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in. Für eine
Kontaktaufnahme genügt es, dass sich ein/e Bewerber*in bei einem/r
Arbeitgeber*in auf eine Stelle, die unter Benutzung des JobJackpot-Logos
ausgeschrieben ist, bewirbt.
„Bruttomonatseinkommen“
ist das vertragliche Entgelt vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben,
welches ein/e Arbeitgeber*in dem/der Bewerber*in für seine Tätigkeit aufgrund
des vereinbarten Arbeitsverhältnisses monatlich zahlt.
2.
Voraussetzungen für deine Teilnahme
2.1 Du
bist zur Teilnahme an einem JobJackpot-Gewinnspiel berechtigt, wenn
2.2
Deine Teilnahme an einem
JobJackpot-Gewinnspiel ist für dich kostenlos. Kosten für Porto oder die
Internetverbindung trägst du selbst.
2.3
Du kannst nur dann an einem
JobJackpot-Gewinnspiel teilnehmen, wenn du zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Arbeitsverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet hast.
2.4
Für deine Teilnahme an einem
JobJackpot-Gewinnspiel ist es notwendig, dass du einen Wohnsitz in Deutschland
besitzt.
2.5
Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation
oder strafbares Verhalten behält JobJackpot sich das Recht vor, dich vom
Gewinnspiel auszuschließen. Du besitzt keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme
an dem Gewinnspiel.
2.6
Verstößt du gegen diese Gewinnspielteilnahmebedingungen,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Empfehler*innen, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Bewerber*innen und/oder die Datenschutzerklärung, kann
JobJackpot dich von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen.
2.7
Verstößt du gegen eine der vorgenannten
Bedingungen, ist JobJackpot auch berechtigt, etwaige Gewinne nicht an dich auszuschütten
bzw. dir diese nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
3.
Turnus und Zusammensetzung der Preise
3.1 Die
Auslosung des JobJackpot-Gewinnspiels findet jeweils zum Ende eines
Kalenderquartals statt (Turnus). Der Turnus kann nach einer Auslosung
verändert werden und wird entsprechend auf der Webseite (https://jobjackpot.de/) und im Newsletter
angekündigt.
3.2 JobJackpot
garantiert nicht die Höhe, die Art und den Umfang der zu gewinnenden Preise.
3.2.1 Wie
hoch die zu gewinnenden Geldpreise sind, hängt von der Höhe der
Vermittlungsentgelte ab, die JobJackpot von Arbeitgeber*innen in einem Turnus erhält.
JobJackpot verlost nicht die gesamten Vermittlungsentgelte im
JobJackpot-Gewinnspiel.
3.2.2 JobJackpot
verlost möglicherweise auch Sachpreise, Dienstleistungen oder sonstige Preise,
die JobJackpot von Arbeitgeber*innen oder Dritten kostenfrei (teilweise zu Werbezwecken)
zur Verfügung gestellt worden sind.
4.
Anzahl deiner Lose und Zeitpunkt deiner
Teilnahme
4.1 Die
Anzahl der Lose, die du als Bewerber*innen-Empfehler*in oder Bewerber*in
erhältst, richtet sich nach der Höhe des Bruttomonatseinkommens, dass der/die
Bewerber*in aufgrund der erfolgreichen Job-Vermittlung bezieht. Je volle
500 Euro Bruttomonatseinkommen erhalten Empfehler*in und Bewerber*in ein
(1) Los.
4.2 Bist
du an einer erfolgreichen Job-Vermittlung als Bewerber*innen-Empfehler*in oder Bewerber*in
beteiligt, so nimmst du in dem Turnus am JobJackpot-Gewinnspiel teil, welcher
der Zahlung des Vermittlungsentgelts durch die/den Arbeitgeber*in nachfolgt.
Innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang des Vermittlungsentgelts, das
JobJackpot Arbeitgeber*innen nach der Meldung einer erfolgreichen Vermittlung
in Rechnung stellt, erhältst du dein/e Los/e an die E-Mail-Adresse, die du bei
der Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.
4.3 Wenn
du Arbeitgeber*innen-Empfehler*in bist und durch deine Tätigkeit eine erfolgreiche
Registrierung erfolgt ist, bekommst du ein (1) Los. Du nimmst in dem Turnus am
Jobjackpot-Gewinnspiel teil, welcher der erfolgreichen Registrierung nachfolgt.
Innerhalb von 48 Stunden nach einer erfolgreichen Registrierung erhältst du
dein/e Los/e per E-Mail zugesandt an die E-Mailadresse, die du bei der
Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.
5.
So funktionieren die Auslosung und
Gewinnbenachrichtigung
5.1 Die
Gewinne werden unter allen Teilnehmer*innen verlost. Deine Gewinnchancen hängen
von der Anzahl deiner Lose ab. Jedes Los besitzt die gleiche Gewinnchance.
5.2 Die
Gewinner*innen werden nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. JobJackpot
sendet die Gewinnbenachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die du bei der
Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.
Wenn du dich nicht
innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei JobJackpot meldest,
verfällt dein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e Ersatzgewinner*in
ausgelost. Im Falle einer nicht zustellbaren Benachrichtigung ist JobJackpot
nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
5.3 Du
bist nicht verpflichtet, Gewinne anzunehmen.
6.
Datenschutz
Wenn du mit JobJackpot ein Vertragsverhältnis als Empfehler*in
oder Bewerber*in schließt, erklärst du dich mit der Teilnahme am
JobJackpot-Gewinnspiel einverstanden. Du erklärst dich insbesondere auch damit
einverstanden, dass JobJackpot die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke
der Durchführung des Gewinnspiels nutzt.
Du kannst dein Einverständnis
jederzeit widerrufen. Widerrufst du dein Einverständnis zur Teilnahme am
Gewinnspiel, nimmst du nicht an der Verlosung teil und kannst auch keine Preise
gewinnen.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
7.
Änderung der Gewinnspielteilnahmebedingungen
JobJackpot behält sich das Recht vor, diese
Gewinnspielteilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter
Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist nach Durchführung einer Verlosung für
einen zukünftigen Gewinnspielturnus (siehe Ziffer 3.1)
zu ändern. Die geänderten Gewinnspielteilnahmebedingungen werden dir rechtzeitig
(spätestens 4 Wochen) vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB, z.B. per
E-Mail) angekündigt. Die geänderten Gewinnspielteilnahmebedingungen gelten als
akzeptiert, wenn du diesen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der
Ankündigung widersprichst. Bei der Ankündigung der geänderten
Gewinnspielteilnahmebedingungen wird JobJackpot auf die Vier-Wochen-Frist, die
Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs und auch auf die Folgen der Erhebung
eines Widerspruchs hinweisen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
8.2. Gerichtsstand
ist Berlin.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.