Gewinnspielteilnahmebedingungen

JobJackpot

Gewinnspielteilnahmebedingungen

Diese Gewinnspielteilnahmebedingungen sind als verbindliche Regeln zwischen der Provotainment GmbH, Klistostraße 35, 14165 Berlin (Registergericht AG Charlottenburg, HR 102816 B) und Dir für die Teilnahme an JobJackpot-Gewinnspielen vereinbart.

1.     Definitionen

In diesen Gewinnspielbedingungen werden nachstehende Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet:

Arbeitgeber*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Bewerber*innen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht.

Bewerber*in“ ist eine Person, die zum Zwecke der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine/n Arbeitgeber*in kontaktiert.

Empfehler*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die

·       als „Arbeitgeber*innen-Empfehler*in“ eine/n Arbeitgeber*in dazu veranlasst, sich bei JobJackpot als Arbeitgeber*in zu registrieren (Erfolgreiche Registrierung) oder

·       als „Bewerber*innen-Empfehler*in“ eine natürliche Person auf eine/n Arbeitgeber*in aufmerksam macht, welche/r unter Benutzung des JobJackpot-Logos nach einer Arbeitskraft sucht.

Arbeitsverhältnis“ ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich ein/e Bewerber*in zu einer unselbstständigen Tätigkeit für eine/n Arbeitgeber*in verpflichtet, d.h. der/die Arbeitgeber*in stellt den/die Bewerber*in als Arbeitnehmer*in an. Auch der Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber*in und Bewerber*in gilt als Arbeitsverhältnis.

Erfolgreiche Registrierung“ setzt voraus, dass sich aufgrund deiner Tätigkeit ein/e Arbeitgeber*in bei JobJackpot registriert, um unter Verwendung des JobJackpot-Logos nach Bewerber*innen für ein Arbeitsverhältnis zu suchen. Der/die Arbeitgeber*in darf vorher weder einen aktiven Account bei JobJackpot betreiben, noch darf der/die Arbeitgeber* bereits zuvor einen JobJackpot-Account betrieben haben. Es ist erforderlich, dass der/die Arbeitgeber*in entweder

·       einen aus einem JobJackpot-Account erstellten Registrierungslink verwendet oder

·       bei der Registrierung die Vermittlung im dafür vorgesehenen Maskenfeld auf der JobJackpot Internetseite angibt.

Angaben zu einer Vermittlung nach der Registrierung des/der Arbeitgeber*in können nicht mehr als erfolgreiche Registrierung anerkannt werden.

Erfolgreiche Job-Vermittlung“ setzt voraus, dass ein/e Arbeitgeber*in, welche/r unter Verwendung des JobJackpot-Logos einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz anbietet, ein Arbeitsverhältnis mit einem/einer Bewerber*in abschließt. Erforderlich ist, dass der/die Arbeitgeber*in sich zuvor bei JobJackpot registriert hat und aufgrund des Vertragsschlusses mit JobJackpot zur Nutzung des JobJackpot-Logos berechtigt ist. Zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in darf zuvor kein Kontakt bestanden haben, d.h. Bewerber*in und Arbeitgeber*in dürfen sich insbesondere nicht aus vorherigen Arbeitsverhältnissen gleich welcher Art, Praktika, Jobbörsen o.Ä. bekannt sein. Eine erfolgreiche Job-Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Bewerbungsprozess unterbrochen wurde, d.h. Bewerber*in und/oder Arbeitgeber*in die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zunächst abgelehnt haben, im Anschluss der Bewerbungsprozess aber wieder aufgenommen und ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Als erfolgreiche Job-Vermittlung gilt der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach einer Kontaktaufnahme zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in. Für eine Kontaktaufnahme genügt es, dass sich ein/e Bewerber*in bei einem/r Arbeitgeber*in auf eine Stelle, die unter Benutzung des JobJackpot-Logos ausgeschrieben ist, bewirbt.

Bruttomonatseinkommen“ ist das vertragliche Entgelt vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben, welches ein/e Arbeitgeber*in dem/der Bewerber*in für seine Tätigkeit aufgrund des vereinbarten Arbeitsverhältnisses monatlich zahlt.

2.     Voraussetzungen für deine Teilnahme

2.1  Du bist zur Teilnahme an einem JobJackpot-Gewinnspiel berechtigt, wenn

  • ·       es aufgrund deiner Tätigkeit als Arbeitgeber*innen-Empfehler*in zu einer erfolgreichen Registrierung eines/r Arbeitgeber*in kommt,
  • ·       Du Bewerber*innen-Empfehler*in bist und es aufgrund deiner Tätigkeit zu einer erfolgreichen Job-Vermittlung kommt oder
  • ·       Dir als Bewerber*in erfolgreich ein Arbeitsverhältnis vermittelt wurde.

2.2           Deine Teilnahme an einem JobJackpot-Gewinnspiel ist für dich kostenlos. Kosten für Porto oder die Internetverbindung trägst du selbst.

2.3           Du kannst nur dann an einem JobJackpot-Gewinnspiel teilnehmen, wenn du zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet hast.

2.4           Für deine Teilnahme an einem JobJackpot-Gewinnspiel ist es notwendig, dass du einen Wohnsitz in Deutschland besitzt.

2.5           Bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten behält JobJackpot sich das Recht vor, dich vom Gewinnspiel auszuschließen. Du besitzt keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel.

2.6           Verstößt du gegen diese Gewinnspielteilnahmebedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Empfehler*innen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber*innen und/oder die Datenschutzerklärung, kann JobJackpot dich von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen.

2.7           Verstößt du gegen eine der vorgenannten Bedingungen, ist JobJackpot auch berechtigt, etwaige Gewinne nicht an dich auszuschütten bzw. dir diese nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

3.     Turnus und Zusammensetzung der Preise

3.1  Die Auslosung des JobJackpot-Gewinnspiels findet jeweils zum Ende eines Kalenderquartals statt (Turnus). Der Turnus kann nach einer Auslosung verändert werden und wird entsprechend auf der Webseite (https://jobjackpot.de/) und im Newsletter angekündigt.

3.2  JobJackpot garantiert nicht die Höhe, die Art und den Umfang der zu gewinnenden Preise.

3.2.1       Wie hoch die zu gewinnenden Geldpreise sind, hängt von der Höhe der Vermittlungsentgelte ab, die JobJackpot von Arbeitgeber*innen in einem Turnus erhält. JobJackpot verlost nicht die gesamten Vermittlungsentgelte im JobJackpot-Gewinnspiel.

3.2.2       JobJackpot verlost möglicherweise auch Sachpreise, Dienstleistungen oder sonstige Preise, die JobJackpot von Arbeitgeber*innen oder Dritten kostenfrei (teilweise zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt worden sind.

4.     Anzahl deiner Lose und Zeitpunkt deiner Teilnahme

4.1  Die Anzahl der Lose, die du als Bewerber*innen-Empfehler*in oder Bewerber*in erhältst, richtet sich nach der Höhe des Bruttomonatseinkommens, dass der/die Bewerber*in aufgrund der erfolgreichen Job-Vermittlung bezieht. Je volle 500 Euro Bruttomonatseinkommen erhalten Empfehler*in und Bewerber*in ein (1) Los.

4.2  Bist du an einer erfolgreichen Job-Vermittlung als Bewerber*innen-Empfehler*in oder Bewerber*in beteiligt, so nimmst du in dem Turnus am JobJackpot-Gewinnspiel teil, welcher der Zahlung des Vermittlungsentgelts durch die/den Arbeitgeber*in nachfolgt. Innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang des Vermittlungsentgelts, das JobJackpot Arbeitgeber*innen nach der Meldung einer erfolgreichen Vermittlung in Rechnung stellt, erhältst du dein/e Los/e an die E-Mail-Adresse, die du bei der Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.

4.3  Wenn du Arbeitgeber*innen-Empfehler*in bist und durch deine Tätigkeit eine erfolgreiche Registrierung erfolgt ist, bekommst du ein (1) Los. Du nimmst in dem Turnus am Jobjackpot-Gewinnspiel teil, welcher der erfolgreichen Registrierung nachfolgt. Innerhalb von 48 Stunden nach einer erfolgreichen Registrierung erhältst du dein/e Los/e per E-Mail zugesandt an die E-Mailadresse, die du bei der Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.

5.     So funktionieren die Auslosung und Gewinnbenachrichtigung

5.1  Die Gewinne werden unter allen Teilnehmer*innen verlost. Deine Gewinnchancen hängen von der Anzahl deiner Lose ab. Jedes Los besitzt die gleiche Gewinnchance.

5.2  Die Gewinner*innen werden nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. JobJackpot sendet die Gewinnbenachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die du bei der Registrierung bei JobJackpot hinterlegt hast.

Wenn du dich nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei JobJackpot meldest, verfällt dein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e Ersatzgewinner*in ausgelost. Im Falle einer nicht zustellbaren Benachrichtigung ist JobJackpot nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

5.3  Du bist nicht verpflichtet, Gewinne anzunehmen.

6.     Datenschutz

Wenn du mit JobJackpot ein Vertragsverhältnis als Empfehler*in oder Bewerber*in schließt, erklärst du dich mit der Teilnahme am JobJackpot-Gewinnspiel einverstanden. Du erklärst dich insbesondere auch damit einverstanden, dass JobJackpot die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels nutzt.

Du kannst dein Einverständnis jederzeit widerrufen. Widerrufst du dein Einverständnis zur Teilnahme am Gewinnspiel, nimmst du nicht an der Verlosung teil und kannst auch keine Preise gewinnen.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

7.     Änderung der Gewinnspielteilnahmebedingungen

JobJackpot behält sich das Recht vor, diese Gewinnspielteilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist nach Durchführung einer Verlosung für einen zukünftigen Gewinnspielturnus (siehe Ziffer 3.1) zu ändern. Die geänderten Gewinnspielteilnahmebedingungen werden dir rechtzeitig (spätestens 4 Wochen) vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) angekündigt. Die geänderten Gewinnspielteilnahmebedingungen gelten als akzeptiert, wenn du diesen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ankündigung widersprichst. Bei der Ankündigung der geänderten Gewinnspielteilnahmebedingungen wird JobJackpot auf die Vier-Wochen-Frist, die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs und auch auf die Folgen der Erhebung eines Widerspruchs hinweisen.

8.     Schlussbestimmungen

8.1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2.  Gerichtsstand ist Berlin.

8.3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.