Allgemeine Geschäftsbedingungen für Empfehler*innen

JobJackpot Allgemeine Geschäftsbedingungen für Empfehler*innen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind als verbindliche Regeln zwischen der Provotainment GmbH, Klistostraße 35, 14165 Berlin (Registergericht AG Charlottenburg, HR 102816 B) und dir bei der Nutzung der Online-Plattform JobJackpot als Empfehler*in vereinbart.

  1. Definitionen

In diesen AGB werden nachstehende Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet:

Arbeitgeber*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Bewerber*innen für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht.

Bewerber*in“ ist eine Person, die zum Zwecke der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine/n Arbeitgeber*in kontaktiert.

Empfehler*in“ ist eine natürliche oder juristische Person, die

  • als „Arbeitgeber*innen-Empfehler*in“ eine/n Arbeitgeber*in dazu veranlasst, sich bei JobJackpot als Arbeitgeber*in zu registrieren (erfolgreiche Registrierung) oder
  • als „Bewerber*innen-Empfehler*in“ eine natürliche Person auf eine/n Arbeitgeber*in aufmerksam macht, welche/r unter Benutzung des JobJackpot-Logos nach einer Arbeitskraft sucht.

Arbeitsverhältnis“ ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich ein/e Bewerber*in zu einer unselbstständigen Tätigkeit für eine/n Arbeitgeber*in verpflichtet, d.h. der/die Arbeitgeber*in stellt den/die Bewerber*in als Arbeitnehmer*in an. Auch der Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber*in und Bewerber*in gilt als Arbeitsverhältnis.

Erfolgreiche Registrierung“ setzt voraus, dass sich aufgrund deiner Tätigkeit ein/e Arbeitgeber*in bei JobJackpot registriert, um unter Verwendung des JobJackpot-Logos nach Bewerber*innen für ein Arbeitsverhältnis zu suchen. Der/die Arbeitgeber*in darf vorher weder einen aktiven Account bei JobJackpot betreiben, noch darf der/die Arbeitgeber* bereits zuvor einen JobJackpot-Account betrieben haben. Es ist erforderlich, dass der/die Arbeitgeber*in entweder

  • einen aus einem JobJackpot-Account erstellten Registrierungslink verwendet oder
  • bei der Registrierung die Vermittlung im dafür vorgesehenen Maskenfeld auf der JobJackpot-Internetseite angibt.

Angaben zu einer Arbeitgeber*innen-Vermittlung nach der Registrierung des/der Arbeitgeber*in können nicht mehr als erfolgreiche Registrierung anerkannt werden.

Erfolgreiche Job-Vermittlung“ setzt voraus, dass ein/e Arbeitgeber*in, welche/r unter Verwendung des JobJackpot-Logos einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz anbietet, ein Arbeitsverhältnis mit einem/einer Bewerber*in abschließt. Erforderlich ist, dass der/die Arbeitgeber*in sich zuvor bei JobJackpot registriert hat und aufgrund des Vertragsschlusses mit JobJackpot zur Nutzung des JobJackpot-Logos berechtigt ist. Zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in darf zuvor kein Kontakt bestanden haben, d.h. Bewerber*in und Arbeitgeber*in dürfen sich insbesondere nicht aus vorherigen Arbeitsverhältnissen gleich welcher Art, Praktika, Jobbörsen o.Ä. bekannt sein. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Bewerbungsprozess unterbrochen wurde, d.h. Bewerber*in und/oder Arbeitgeber*in die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zunächst abgelehnt haben, im Anschluss der Bewerbungsprozess aber wieder aufgenommen und ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Als erfolgreiche Vermittlung gilt der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach einer Kontaktaufnahme zwischen Bewerber*in und Arbeitgeber*in. Für eine Kontaktaufnahme genügt es, dass sich ein/e Bewerber*in bei einem/r Arbeitgeber*in auf eine Stelle, die unter Benutzung des JobJackpot-Logos ausgeschrieben ist, bewirbt.

 „Bruttomonatseinkommen“ ist das vertragliche Entgelt vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Abgaben, welches ein/e Arbeitgeber*in dem/der Bewerber*in für seine Tätigkeit aufgrund des vereinbarten Arbeitsverhältnisses monatlich zahlt.

  1. Das bietet JobJackpot dir (Leistungsbeschreibung)
    1. Wenn aufgrund deiner Tätigkeit eine erfolgreiche Registrierung und/oder eine erfolgreiche Job-Vermittlung erfolgt, nimmst du – entsprechend der geltenden Gewinnspielteilnahmebedingungen – am JobJackpot-Gewinnspiel teil. Für die Teilnahme am JobJackpot-Gewinnspiel entstehen dir keine Kosten.
    2. Hast du dich bei JobJackpot registriert, kannst du sowohl als Arbeitgeber*in, Empfehler*in und/oder Bewerber*in agieren. Dies gilt nicht, soweit es sich um denselben Vorgang handelt, d.h. du kannst insbesondere nicht zugleich als Bewerber*in und Bewerber*innen-Empfehler*in agieren oder zugleich Arbeitgeber*in und Arbeitgeber*innen-Empfehler*in sein.
  2. So registrierst du einen Account bei JobJackpot (Vertragsschluss)
    1. Der erste Schritt, um JobJackpot nutzen zu können, ist, dich mit einer aktuellen E-Mail-Adresse und deiner Postanschrift auf der JobJackpot-Webseite (https://jobjackpot.de/) zu registrieren. Darüber hinaus stimmst du diesen AGB, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber*innen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber*innen, den Gewinnspielteilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung zu.
    2. Durch deine Registrierung gibst du ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit JobJackpot ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme dieses Angebots durch JobJackpot. Die Annahme deines Angebotes durch JobJackpot senden wir dir mit einem Bestätigungslink per E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse. Erst nachdem du die angegebene E-Mail-Adresse durch Anklicken des Links bestätigt hast, kannst du am JobJackpot-Gewinnspiel teilnehmen.
    3. Du kannst dich nur dann bei JobJackpot registrieren, wenn du zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hast.
  3. Deine Rechte und Pflichten als Empfehler*in
    1. Du darfst nur einen registrierten und bestätigten Account betreiben.
    2. Bei drohendem Missbrauch deines Accounts bist du dazu verpflichtet, das Passwort zu ändern. Du bist verpflichtet, JobJackpot unverzüglich mitzuteilen, dass dein Account missbraucht wurde oder ein entsprechender Verdacht besteht. Auch wenn dir die Nutzung eines Endgerätes durch Dritte bekannt wird, auf dem du Deine Zugangsdaten zu JobJackpot und insbesondere dein Passwort gespeichert hast, bist du gegenüber JobJackpot zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.
    3. Eine erfolgreiche Job-Vermittlung meldest du nur einmal an JobJackpot. Um eine erfolgreiche Job-Vermittlung zu melden, gibst du das Arbeitsverhältnis, den/die Arbeitgeber*in (inklusive Postanschrift) und das Bruttomonatseinkommen der/des vermittelten Bewerber*in an. Achte in deinem eigenen Interesse darauf, dass deine Angaben korrekt sind und JobJackpot Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber*in eindeutig zuordnen kann, um deine Gewinnspielteilnahme zu ermöglichen.
    4. Mitteilungen nach Ziffer 4. 2. sowie die Meldung einer erfolgreichen Vermittlung nach Ziffer 4.3 teilst du JobJackpot in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) mit.
  4. So haftet JobJackpot
    1. JobJackpot haftet unbegrenzt für durch JobJackpot vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. JobJackpot haftet bei wesentlichen Verletzungen der Vertragspflichten auch in Fällen lediglich leichter Fahrlässigkeit. Eine solche wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung du dich deswegen regelmäßig verlassen darfst (sog. Kardinalspflicht). Eine bestehende Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
    2. Gesetzliche Haftungstatbestände – z.B. aus § 823 BGB (u.a. Verletzung von Gesundheit, Freiheit oder Eigentum), nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach § 44a TKG – und die Übernahme einer Garantie oder sonstigen vertraglichen Zusagen bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
    3. JobJackpot übernimmt keine Haftung für unbefugt verschafften Zugang zu persönlichen Daten durch Dritte (beispielsweise durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank).
    4. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten von Mitarbeiter*innen, Beauftragten und Erfüllungsgehilf*innen von JobJackpot entsprechend.
    5. Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Dein Widerrufsrecht
    1. Du kannst den Vertrag mit JobJackpot binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (vgl. Ziffer 3). Um dein Widerrufsrecht auszuüben, ist dein Wille, das Widerspruchsrecht gegenüber JobJackpot auszuüben, eindeutig zu erklären.
    2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass du die Mitteilung über die Ausübung deines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Den Widerruf kannst du z.B. per E-Mail bequem und schnell erklären.

  1. Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dir und JobJackpot
    1. Der Vertrag zwischen dir und JobJackpot kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Die Löschung deines Accounts bei JobJackpot ist keine Kündigung der Vertragsbeziehung.
    2. Eine Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Mitteilungspflichten.
    3. Wird der Vertrag gekündigt – gleich durch welchen Vertragspartner*in – wird JobJackpot deine personenbezogenen Daten (u.a. Name, E-Mail und Anschrift) löschen, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht oder JobJackpot vertragliche Ansprüche gegenüber dir, Arbeitgeber*innen oder Bewerber*innen geltend machen kann. Im letzteren Fall behält JobJackpot sich vor, deine erhobenen und erzeugten Daten solange festzuhalten, bis entsprechende Ansprüche erfolgreich geltend gemacht wurden oder der Zeitraum der möglichen Geltendmachung verstrichen ist.
    4. Zu deinem Schutz behält JobJackpot sich vor, deine Identität gesondert zu überprüfen, z.B. durch Abfrage des Benutzer*innennamens und deiner bei JobJackpot registrierten E-Mail-Adresse.
  2. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

JobJackpot behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die geänderten AGB werden dir spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB, z.B. per E-Mail) angekündigt. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn du diesen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Ankündigung widersprichst. Bei der Ankündigung der geänderten AGB wird JobJackpot auf die Vier-Wochen-Frist, die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs und auch auf die Folgen der Erhebung eines Widerspruchs hinweisen.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Mitteilungspflichten, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Textform vorsehen (§ 126b BGB), kannst du z.B. einfach und bequem per E-Mail () erfüllen.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Gerichtsstand ist Berlin.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.